Sperrmüll – Definition und Entsorgung

Auslöser für Sperrmüll

Im Leben gibt es viele Ereignisse, bei denen ein Haushalt aufgelöst wird. Auslöser sind oft Todesfälle, Trennungen, Wohnungswechsel oder Renovierungen. Manchmal wünscht man sich auch eine Neuorientierung, bei denen alte Möbel einfach „mal raus“ sollen. Dinge, die niemand haben möchte oder die im Haushalt übrigbleiben, werden oft als Sperrmüll entsorgt und zu diesem Zweck an die Straße gestellt.

Definition für Sperrmüll

Der Begriff „Sperrmüll“ wird einerseits umgangssprachlich und andererseits durch gesetzliche Vorgaben festgelegt. Darunter werden haushaltsübliche Gegenstände verstanden, die für eine gewöhnliche Mülltonne zu groß sind. Dazu zählen meistens Möbel oder Gegenstände, die mit einem Haus oder einer Wohnung direkt verbunden sind.

Sperrmüll umfasst ausschließlich bewegliche Sachen, mit denen man zum Beispiel noch umziehen könnte und die nicht feste Bestandteile eines Gebäudes sind. „Sperrmüll“ beinhaltet demnach verschiedene Abfallarten und Wertstoffe. Es muss daher zwischen „Altholz“, „Metallschrott“, „Elektroschrott“ und gegebenenfalls dem „Restsperrmüll“ unterschieden werden.

Welche Gegenstände gehören in den Sperrmüll?

Fraglich ist, was alles zum Sperrmüll zählt. Hierzu gehören in erster Linie:

  • Möbelstücke, wie Schränke, Betten, Sofas, Stühle, Sessel, Tische, Matratzen, aber auch Einbauküchen ohne Elektrogeräte, Regale und Bettrahmen;
  • Sportgeräte, wie Skiausrüstungen, Tischtennisplatten oder Rollerblades;
  • Mobile, sperrige Gegenstände, wie Kinderwagen oder Koffer;
  • Weiteres Wohnungsinventar, wie Teppiche, Bodenbeläge oder Vorhängeschienen.

Welche Dinge gehören nicht zum Sperrmüll?

Die gesetzlichen Bestimmungen legen fest, dass nicht automatisch alles zum Sperrmüll gegeben werden darf. Insbesondere gehören Schutt, Steine, Glas oder andere Baumaterialien nicht dazu. Da Sperrmüll ausschließlich bewegliche Gegenstände umfasst, müssen Zäune, Türen oder Fenster anders entsorgt werden. Ebenso zählen Dinge wie Waschbecken, Toiletten oder Leuchtstoffröhren zum Bauschutt oder Sondermüll.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Kleinerer Hausrat oder Restmüll, der durch die Restmülltonne entsorgt werden kann.
  • Gegenstände, die aus Metall oder Kunststoff bestehen. Diese sind bei einem Wertstoffhof oder einem Sammelcontainer abzugeben.
  • Elektrogeräte.
  • Sämtliche Gegenstände, die über eine Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder Recycling entsorgt werden können.
  • Haus- und Baumüll.

Einsparung von Sperrmüll

Überlegen Sie, bevor Sie Gegenstände aus Ihrem Haushalt wegwerfen, ob diese noch von Anderen gebraucht werden können. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bekanntenkreis, ob dort noch funktionierende Dinge benötigt werden. Inserieren Sie in Portalen im Internet oder durch Kleinanzeigen. Bieten Sie an, Dinge aus Ihrem Haushalt kostenlos abholen zu können. So sparen Sie die Kosten für eine Entsorgung und können unter Umständen sogar noch etwas dazuverdienen.

Sperrmüll und Elektroschrott

Häufig wird Elektroschrott mit Sperrmüll in Verbindung gebracht. Oftmals werden alte Handys oder Rasierer in den normalen Hausmüll geworfen oder über den Sperrmüll entsorgt. Elektroschrott enthält wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber und Kupfer. Zudem sind dort viele giftige Stoffe wie Blei oder Kadmium enthalten.

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